Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Um die entstehenden Kosten geltend machen zu können, wird von vielen gesetzlichen Kassen ein „Privatrezept für Osteopathie“ eines Arztes verlangt. Die Ausstellung des Rezeptes sollte vor der osteopathischen Behandlung erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob sich Ihre Kasse an einer osteopathischen Behandlung beteiligt. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Um eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen und deren Kostenbeteiligung an einer osteopathischen Behandlung zu erhalten, klicken Sie bitte auf diesen Link:
http://www.osteopathie.de/service~krankenkassenliste
Kostenübernahme der privaten Krankenkassen
In der Regel unterstützen private Krankenkassen sowie auch private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker die osteopathische Behandlung. Die Rechnung wird über die „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) erstellt und kann anschließend auf direktem Weg an die Kasse weitergeleitet werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld inwieweit die osteopathische Behandlung von Ihrer Kasse unterstützt wird.
Kostenübernahme der schweizer Krankenversicherungen | Grenzgänger
Durch meine Anerkennung beim Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) in der Schweiz, besteht die Möglichkeit die Kosten einer osteopathischen Behandlung bei Ihrer schweizer Krankenkasse geltend zu machen. Für nähere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.